Rechte und Pflichten von Azubis: Berufsschule
Für die Berufsschule müssen Azubis freigestellt werden. Schulpflichtige dürfen morgens nicht vor der Berufsschule beschäftigt werden. Jugendliche auch nicht danach - wenn die Schule fünf Unterrichtsstunden oder länger dauerte.
Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 09.08.2016