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Rechte und Pflichten von Azubis: Berufsschule

Für die Berufsschule müssen Azubis freigestellt werden. Schulpflichtige dürfen morgens nicht vor der Berufsschule beschäftigt werden. Jugendliche auch nicht danach - wenn die Schule fünf Unterrichtsstunden oder länger dauerte.

Quelle: Kölner Stadtanzeiger, 09.08.2016

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