Unsere seit 1979 bestehende Kanzlei unterstützt Sie jederzeit professionell bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme.
Die Rechtsanwälte Norbert Monßen und Henning Riecke betreuen umfassend außergerichtlich und gerichtlich kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in einer Vielzahl von täglich und außergewöhnlich auftretenden Rechtsproblemen.
- Vertragsrecht
- Allgemeines Handelsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Forderungseintreibung
- Bußgeldrecht
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Scheidungsrecht
- Vending Automatenrecht
Für uns steht die kompetente Beratung und das persönliche Vertrauensverhältnis zum Mandanten immer an erster Stelle. Damit wir Sie bestmöglichst beraten können , ist für uns ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und eine enge Zusammenarbeit des gesamten Kanzleiteams selbstverständlich. So haben Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner und profitieren dazu vom Wissen und der Erfahrung des gesamten Teams.
Wir verstehen uns darüber hinaus für unsere gewerblich tätigen Mandanten bei Bedarf als externe Rechtsabteilung. Viele Unternehmen benötigen ständig rechtliche Beratung und Unterstützung in ihren täglichen oder gelegentlichen Rechtsfragen von der Vertragsgestaltung, der Prüfung und Kommentierung von Vertragsentwürfen, der ständigen Überwachung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Klärung arbeitsrechtlicher Probleme bis hin zum Forderungsmanagement. Der Kostenrahmen einer solchen umfassenden Betreuung soll für den Mandanten kalkulierbar sein. Nach gemeinsamer Abstimmung kann ein Beratervertrag angeboten werden, der die Kosten überschaubar hält und von der Notwendigkeit einer eigenen Rechtsabteilung entlastet, ohne aber auf ständige Erreichbarkeit von rechtlicher Kompetenz zu verzichten.
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